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Ablenkung im Straßenverkehr

Ablenkung im Straßenverkehr

Handy während Autofahrt tabu

Beim Frühstück, in der Mittagspause oder während des Abend essens – das Smartphone gehört für viele Menschen schon wie selbstverständlich zum Alltag. Doch Auto- und Radfahrer sollten ihre volle Aufmerksamkeit dem Straßenverkehr schenken.

„Eigentlich ist die erhöhte Unfallgefahr durch Handys im Straßenverkehr inzwischen bekannt, und doch halten sich viele Autofahrer scheinbar nicht an das geltende Handyverbot“, kommentiert Thomas Große vom Serviceteam der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) in Meißen. Liegt das Handy auf dem Beifahrersitz und vibriert, schweift der Blick bei vielen Autofahrern beinahe automatisch zum Gerät – nur, um schnell nachzuschauen, wer geschrieben hat. Wenn es glimpflich ausgeht, bezahlen Erwischte 60 EUR Bußgeld und einen Punkt in Flensburg – und lernen aus der Situation. Doch schlimmstenfalls verursacht der Autofahrer einen Unfall mit anderen Fahrzeugen, Fahrradfahrern oder Fußgängern. „Das Smartphone gehört zwar heute zu unserem Alltag dazu – im Straßenverkehr hat es allerdings nichts zu suchen!“, mahnt Große.

Smartphone für Radfahrer tabu

Doch auch Fahrradfahrer können eine Gefahr für die übrigen Verkehrsteilnehmer sein, wenn sie während des Radelns das Smartphone benutzen. Wie den Autofahrern droht ihnen ein Bußgeld von 25 EUR. Deswegen sollten sie sich gedulden und sich dem Gespräch oder der SMS erst am Ziel widmen – Vorfreude ist schließlich die schönste Freude. Wer dringend reagieren muss, hält an einer geeigneten Stelle am Straßenrand, an einer Tankstelle oder auf einen Parkplatz an.

Während des Radelns nur leise Musik hören

Autofahrern und Radfahren ist es gestattet, nebenbei über Kopfhörer Musik zu hören. Hier gilt als einzige Regel, dass die Musik nicht zu laut eingestellt werden darf – denn die eigentliche Musik spielt schließlich im Straßenverkehr. Wer jedoch so laut Musik hört, dass er sich nicht mehr auf die Straße konzentrieren kann und erwischt wird, muss mit einem Verwarngeld von 15 EUR rechnen.

| Julia Schmidt/KKH ; Bildrechte: